ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1. Das Unterrichtshonorar ist jeweils am Monatsanfang fällig.

2. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

3. Die bloße Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Auf die Kündigungsmöglichkeit nach Ziffer 2 wird ausdrücklich hingewiesen.

4. Die Mitgliedschaft kann nicht pausiert werden. Sollten besondere Umstände vorliegen (z. B. Verletzung, Schwangerschaft, etc.) kann die reguläre Kündigungsfrist erlassen werden, sodass die Mitgliedschaft ab dem folgenden Monat nicht mehr besteht.

5. Unsere Preise sind über das volle Kalenderjahr kalkuliert, weshalb auch für die Feriendauer das monatliche Unterrichtshonorar zu entrichten ist. Die Ferienzeiten sind die des Landes Baden-Württemberg. Zu diesen Zeiten, sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt. Erfragen Sie ggfs. unser Ferienangebot.

6. Versäumte Kurse, sowie wegen Feiertagen, Ferien oder aus sonstigen Gründen ausgefallene Kurse können auch in anderen Kursen nachgeholt werden.

7. Die Anzahl der gewählten Wochenstunden kann während des Schuljahres von uns verändert werden.

8. Jeder Kursteilnehmer unterliegt unserer Hausordnung und hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.

9. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei jedoch die Kursgebühren bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter entrichtet werden müssen.

10. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. Die Tanzschule haftet nicht für vom Schüler selbstverschuldete Unfälle oder Schäden.

11. Sachbeschädigungen in unseren Räumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.

12. Die Lehrkräfte beaufsichtigen das Mitglied nur während des Unterrichts. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum. Vor und nach dem Unterricht liegt die Aufsichtspflicht bei den Begleitpersonen.

13. Mit Erreichen der Volljährigkeit wird der Vertrag automatisch in den entsprechenden Erwachsenen-Tarif umgewandelt.

14. Änderungen des Unterrichtsprogramms, der Lehrkraft, des Unterrichtstages oder der Unterrichtszeit, bleiben uns vorbehalten.

15. Im Falle höherer Gewalt kann kein Schadenersatz geleistet werden. Bei einer vorübergehenden Schließung der Tanzschule aufgrund von staatlich angeordneten Maßnahmen ist das Pausieren des Vertrages nicht gestattet. Es ist eine Kündigung zum Monatsende ohne Kündigungsfrist möglich. Die Tanzschule bietet währenddessen für alle zahlenden Mitglieder ein alternatives Online-Angebot.

16. Der Schutz personenbezogener Daten ist uns wichtig. Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Stand: 03.11.2023